Rolf Frank Rechtsanwalt
Lindwurmstr. 29
80337 München
Montag - Donnerstag
8:30 - 17:00 Uhr
Freitag
8:30 - 16:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Dies beinhaltet die Prüfung und gestaltung von Bauverträgen, insbesondere unter Einbeziehung der VOB/B sowie von Architektenverträgen; Beratung und Vertretung von Bauträgergesellschaften, Baufirmen, Handwerksbetrieben, Erwerbern von Eigentumswohnungen, Häusern, etc.
Dazu gehört neben der ausergerichtlichen Konfliktlösung die Vertretung aller am Bau beteiligten im gerichtlichen Verfahren, z.B. Beweissicherungsverfahren, Geltentmachung von Vergütungsansprüchen von Baufirmen, Handwerkern, ebenso Honorarklagen für Architekten und Abwehr von Haftungsansprüchen, Geltentmachung von Gewährleistungsansprüchen, Vertretung von Sonderfachleuten, Beratung und Vertretung aller Angelegenheiten nach HOAI.