Rolf Frank Rechtsanwalt
Lindwurmstr. 29
80337 München
Montag - Donnerstag
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Termine nach Vereinbarung
Die Tätigkeit im Immobilienrecht schließt sich nahtlos an meinen Tätigkeitsschwerpunkt im privaten Bau- und Architektechrecht an. Immobilien unterliegen hinsichtlich Eigentumserwerb, Gebrauch, etc. anderen gesetzlichen Bestimmungen als sonstige bewegliche Güter. Die Beratung und Vertretung umfast unter anderem die Vorbreitung notariell zu beurkundender Kaufverträge, aber auch den Umgang mit Grundpfandrechten, wie Hypotheken und Grundschulden, Wegerechten, etc. Häufig überschneidet sich dies mit dem privaten Bau- und Architektenrecht, insbesondere bei Bauträgerverträgen auch bei Erbbaurechtsverträgen kann ich Sie aufgrund langjähriger Erfahrung umfassend beraten und vertreten.