Rolf Frank Rechtsanwalt, Kanzlei München, Rechtanwalt München
Rolf Frank Rechtsanwalt, Kanzlei München, Rechtanwalt München
Rolf Frank Rechtsanwalt
Rolf Frank Rechtsanwalt

Kontakt

Hier finden Sie uns

Rolf Frank Rechtsanwalt
Lindwurmstr. 29
80337 München

Rufen Sie einfach an unter 

 

+49 89 51556677

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Bürozeiten

Montag - Donnerstag

 

8:30 - 17:00 Uhr

 

Freitag

 

8:30 - 16:00 Uhr

 

Termine nach Vereinbarung

Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

 

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände.Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen kostenfreien Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 89 51556677 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Rolf Frank Rechtsanwalt